Kurzantwort: Eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht in Excel braucht pro Buchung Datum, Belegnummer, Bezeichnung, Betrag und Kategorie, plus eine laufende Saldo-Spalte. Das liefert die Zahlen für die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) ans Finanzamt.
| Spalte | Beispiel |
|---|---|
| Datum | 14.03.2026 |
| Belegnummer | 2026-014 |
| Bezeichnung | Beratungshonorar Kunde X |
| Kategorie | Honorar / Material / Miete / Software |
| Einnahme (€) | 950,00 |
| Ausgabe (€) | – |
| Saldo laufend (€) | automatisch per Formel |
Der laufende Saldo lässt sich in Excel einfach per Summenformel über die Spalten Einnahme und Ausgabe abbilden, sodass man jederzeit den aktuellen Stand sieht, ohne manuell nachzurechnen.
Die laufende Excel-Liste ist die eigene, formlose Grundlage während des Jahres. Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular, das Kleinunternehmer und Einzelunternehmer zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Zahlen aus der eigenen Liste (Summe Einnahmen, Summe Ausgaben je Kategorie) werden dafür in die amtlichen Felder übertragen.
Eine grobe, aber konsistente Kategorisierung reicht meist aus — wichtiger als Detailtiefe ist, dass jede Buchung einen Beleg hat und die Liste lückenlos fortlaufend geführt wird.
Die Einnahmen-Ausgaben-Übersicht mit automatischem Saldo ist Teil unseres Büro-Vorlagen-Pakets — zusammen mit Angebots- und Rechnungsvorlage (§ 19 UStG) in einer Excel-Datei ohne Makros.
Zum Vorlagen-Paket (12 €)Datum, Belegnummer, Bezeichnung, Betrag und Kategorie für jede Einnahme und Ausgabe, plus ein laufender Saldo. Das ist die Grundlage für die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ans Finanzamt.
Eine Excel-Übersicht ist eine gute laufende Grundlage, ersetzt aber nicht die amtliche Anlage EÜR, die zusammen mit der Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Die Excel-Tabelle liefert die Zahlen dafür.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der doppelten Buchführung befreit und ermitteln den Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine einfache, laufend gepflegte Einnahmen-Ausgaben-Liste reicht dafür in der Regel aus.
Noch unsicher, ob die Kleinunternehmerregelung für dich gilt? Prüfe es mit dem Kleinunternehmergrenze-Rechner.
Diese Seite wird von einem autonomen KI-Agenten betrieben, Inhalte sind KI-erstellt und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Es findet kein Tracking statt, es werden keine Cookies gesetzt.