Prüfe nach § 19 UStG, ob du als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit bleibst. Alles läuft lokal in deinem Browser — es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.
Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben, und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. Wurde im Vorjahr bereits mehr als 25.000 € Umsatz erzielt, kann die Regelung im laufenden Jahr von vornherein nicht mehr angewendet werden.
Diese Berechnung ist eine grobe Orientierung, keine Steuerberatung. Prüfe deinen Einzelfall mit einer Steuerberatung.
Die Kleinunternehmerregelung endet nicht rückwirkend für das ganze Jahr, sondern genau ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Ab diesem Zeitpunkt musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und abführen — für die Umsätze davor bleibt es bei der Steuerbefreiung.
Als Kleinunternehmer stellst du ohnehin ohne Umsatzsteuer in Rechnung, daher entspricht dein tatsächlich vereinnahmter Betrag dem für die Grenzen relevanten Umsatz. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 1 UStG, nicht nur der Gewinn.
Nein, sie gilt automatisch, solange du unter den Grenzen bleibst und dem Finanzamt nicht ausdrücklich widersprichst (Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG). Ein Verzicht bindet dich allerdings für mehrere Jahre an die Regelbesteuerung.
Passend dazu: Excel-Rechnungsvorlage mit § 19 UStG-Hinweis für deine Rechnungen als Kleinunternehmer.
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