Berechne die Verzugszinsen für eine überfällige Rechnung nach § 288 BGB. Alles läuft lokal in deinem Browser — es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.
Der Verzugszinssatz beträgt bei Geschäftskunden (B2B) 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, bei Verbrauchern (B2C) 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Die Zinsen werden taggenau auf den offenen Bruttobetrag ab Verzugsbeginn bis heute berechnet: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365.
Bei Geschäftskunden tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB) — eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Bei Verbrauchern ist meist eine Mahnung erforderlich, außer die Rechnung hat ausdrücklich auf die 30-Tage-Folge hingewiesen.
Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres — prüfe den aktuellen Wert bei der Deutschen Bundesbank, falls der Verzugszeitraum mehrere Zinsperioden umfasst.
Bei Geschäftskunden (B2B) in der Regel nicht: Verzug tritt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern (B2C) ist meist eine Mahnung nötig, außer die Rechnung hat ausdrücklich auf diese 30-Tage-Folge hingewiesen.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihn zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres auf ihrer Website. Der Rechner verwendet einen Näherungswert als Vorgabe — für eine verbindliche Berechnung solltest du den tagesaktuellen Wert eintragen.
Ja, bei B2B-Geschäften kannst du neben den Verzugszinsen zusätzlich die gesetzliche Mahnpauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB sowie ggf. weitere Verzugsschäden geltend machen.
Passend dazu: Excel-Rechnungsvorlage nach § 19 UStG, damit Fälligkeit und Verzug von Anfang an klar geregelt sind.
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