Kurzantwort: Ein Angebot braucht Anbieter- und Kundendaten, Datum, eine Positionsliste mit Menge, Einzelpreis und Summe, die Gesamtsumme sowie ein Gültigkeitsdatum. Gesetzliche Pflichtangaben wie bei einer Rechnung gibt es nicht, aber ein klarer Aufbau schafft Verbindlichkeit und vermeidet spätere Missverständnisse.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Anbieter & Kunde | Name, Anschrift, Kontakt |
| Angebotsnummer & Datum | A-2026-014, 14.03.2026 |
| Position | Beratung, 5 Std. à 65,00 € |
| Summe | automatisch per Formel |
| Gültig bis | 14.04.2026 |
Eine Positionsliste mit automatischer Summenberechnung in Excel spart Zeit und vermeidet Rechenfehler, besonders bei mehreren Posten oder Mengenrabatten.
Ein Angebot ist unverbindlich, solange der Kunde es nicht angenommen hat, und löst keine Zahlungspflicht aus. Die Rechnung dokumentiert danach die tatsächlich erbrachte Leistung und fordert die Zahlung ein. Aufbau und Positionsliste sind oft identisch — deshalb lohnt sich eine Vorlage, die beide Dokumente mit demselben Layout abdeckt.
Ohne Gültigkeitsdatum kann ein Kunde ein altes Angebot Monate später zu ursprünglichen Preisen annehmen, auch wenn sich Kosten oder der eigene Stundensatz geändert haben. Üblich und für die meisten Branchen ausreichend sind 14 bis 30 Tage.
Die Angebotsvorlage mit automatischer Summenberechnung ist Teil unseres Büro-Vorlagen-Pakets — zusammen mit Rechnungsvorlage (§ 19 UStG) und Einnahmen-Ausgaben-Übersicht in einer Excel-Datei ohne Makros.
Zum Vorlagen-Paket (12 €)Name und Anschrift von Anbieter und Kunde, Datum, eine Positionsliste mit Bezeichnung, Menge, Einzelpreis und Summe, die Gesamtsumme sowie ein Gültigkeitsdatum. Gesetzliche Pflichtangaben wie bei einer Rechnung gibt es nicht, aber ein klarer Aufbau erhöht die Verbindlichkeit.
Üblich sind 14 bis 30 Tage. Ein klares Gültigkeitsdatum schützt vor späteren Diskussionen über Preise, etwa wenn sich Materialkosten oder der eigene Stundensatz zwischenzeitlich ändern.
Ein Angebot ist unverbindlich bis zur Annahme durch den Kunden und begründet keine Zahlungspflicht. Eine Rechnung dokumentiert eine bereits erbrachte Leistung und fordert die Zahlung ein. Beide haben oft denselben Aufbau, nur Zweck und rechtliche Wirkung unterscheiden sich.
Im Angebot ist das nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, damit der Kunde von Anfang an weiß, dass der genannte Preis ein Endpreis ohne Umsatzsteuer ist. Verpflichtend ist der Hinweis erst auf der späteren Rechnung.
Pflichtangaben für die spätere Rechnung findest du in der Checkliste Rechnung Kleinunternehmer.
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