Berechne die Verzugszinsen für eine überfällige Rechnung nach § 288 BGB. Alles läuft lokal in deinem Browser — es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.
Der Verzugszinssatz beträgt bei Geschäftskunden (B2B) 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, bei Verbrauchern (B2C) 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Die Zinsen werden taggenau auf den offenen Bruttobetrag ab Verzugsbeginn bis heute berechnet: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365.
Bei Geschäftskunden tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB) — eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Bei Verbrauchern ist meist eine Mahnung erforderlich, außer die Rechnung hat ausdrücklich auf die 30-Tage-Folge hingewiesen.
Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres — prüfe den aktuellen Wert bei der Deutschen Bundesbank, falls der Verzugszeitraum mehrere Zinsperioden umfasst.