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Arbeitstage/Jahr = Arbeitstage/Woche × 52 − Urlaub − Krankheit − Feiertage.
Abrechenbare Stunden/Jahr = Arbeitstage/Jahr × Stunden/Tag × abrechenbarer Anteil.
Benötigter Umsatz/Jahr = Wunschgehalt × (1 + Rücklage%) + Betriebskosten.
Stundensatz = Benötigter Umsatz/Jahr ÷ abrechenbare Stunden/Jahr.
Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung, keine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Prüfe deine Zahlen individuell, z. B. mit einer Steuerberatung.
Das hängt stark von Branche, Erfahrung und Region ab — üblich sind grob 40 bis 120 € netto, in spezialisierten IT- oder Beratungsfeldern auch deutlich mehr. Wichtiger als ein Branchenschnitt ist der Mindest-Stundensatz, den dieser Rechner ermittelt: der Betrag, unter dem du langfristig draufzahlst, weil Wunschgehalt, Betriebskosten und Rücklagen nicht gedeckt sind.
Von der gesamten Arbeitszeit gehen Akquise, Angebote, Buchhaltung und Fortbildung ab. Wer nur 60–70 % seiner Zeit tatsächlich an Kunden abrechnen kann, muss diesen Umsatzausfall über einen höheren Stundensatz auffangen — der Rechner berücksichtigt das direkt über das Feld „Abrechenbarer Anteil“.
Über die Rücklage-Angabe (Prozentsatz vom Wunschgehalt) kannst du eine grobe Reserve für Kranken-/Rentenversicherung und Steuern einrechnen. Für eine genaue Beitragshöhe solltest du deine individuellen Sätze bei Krankenkasse und Steuerberatung erfragen.
Passend dazu: Excel-Rechnungsvorlage nach § 19 UStG, um den berechneten Stundensatz direkt sauber abzurechnen.
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